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Schweiz: Zeichen gesetzt

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“Ständerat will kein Asyl für Militär-Verweigerer

Der Ständerat will das Asylgesetz verschärfen: Auf Schweizer Botschaften sollen keine Asylanträge mehr möglich sein, Wehrdienstverweigerer sollen kein Asyl mehr erhalten. Der Gesetzesrevision stimmten 14 Ständeräte zu, 16 enthielten sich der Stimme.

Künftig soll es nicht mehr möglich sein, ein Asylgesuch auf einer Schweizer Botschaft im Ausland einzureichen. Dafür sprach sich eine klare Mehrheit des Ständerats in der Debatte zum Asylgesetz aus.

Wer als einzigen Asylgrund angibt, er habe Wehrdienst verweigert oder sei desertiert, soll keinen Anspruch auf Asyl haben. Wenn jedoch einem Deserteur in seiner Heimat beispielsweise Folter droht, dann hat er Anrecht auf Asyl. Auf den Vorwurf, eine solche Gesetzesänderung ändere nichts an der Praxis und habe keine Wirkung, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga, dass mit der Gesetzesänderung ein Zeichen gesetzt werde.

Einstimmig beschloss der Ständerat, dass Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen prioritär behandelt werden.

Raschere Asylverfahren

Vereinfacht werden soll das Verfahren, wenn nicht auf ein Asylgesuch eingetreten wird. Das vereinfachte Nichteintretensverfahren soll dann durchgeführt werden, wenn Asylsuchende in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden können oder wenn sie keine anerkannten Asylgründe vorbringen. Einstimmig Ja sagte der Ständerat zu einem beschleunigten Verfahren bei Wiedererwägungsgesuchen.

16 enthielten sich der Stimme

In der Schlussabstimmung gab es dann erstaunlich viele Enthaltungen. 14 stimmten Ja, 4 Nein und 16 enthielten sich. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dieser kleinen Revision des Asylgesetzes. Der Bundesrat erhält vom Parlament den Auftrag, rasch eine neue Vorlage mit grundlegenden Reformen vorzulegen. Ziel ist es, Asylsuchende künftig mehrheitlich in Bundeszentren unterzubringen und die Verfahren dort abzuwickeln. (grü, sda)”

 

(Quelle: Schweizer Radio DRS.)


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